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Jahresabschluss 2021 der Stadt Marlow



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Bevor Frau Kröger den Jahresabschluss etwas ausführlicher erläutert, möchte ich vorwegnehmen, dass sowohl die Ergebnis- wie auch die Finanzrechnung mit einem positiven Ergebnis abschließen.
 
Auf Grund der hohen Steuerkraft im Jahr 2021 kann eine Rücklage von 1,4 Mio. € gebildet werden. Gute Steuereinnahmen und eine hohe Haushaltsdisziplin haben zu diesem Ergebnis beigetragen.
 
Ich bitte Frau Kröger um weitere Ausführungen.
 
Frau Kröger hält ihren Bericht.
 
Frau Dr. Röwer bedankt sich für die Ausführungen.
 
Frau Dr. Röwer:
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilte unter Berücksichtigung des Prüfberichts zum Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Prüfers Herrn Michael Necke von der NKHR-Beratung Verwaltungsprüfungsgesellschaft mbH als sachverständiger Dritter einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für 2021.  
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


 
Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 mit Stand vom 25.07.2023 entsprechend § 60 Abs. 5 KV M-V und beauftragt den Bürgermeister
 
1. die Feststellung der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und
2. den Jahresabschluss
 
öffentlich bekannt zu machen.
 
 


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
Bestätigungsvermerk 1)
 
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Marlow. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss der Stadt Marlow - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
 
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss wurden gemäß § 60 KV M-V und der §§ 32 bis 48 GemHVO-Doppik von der Verwaltung der Stadt unter der Gesamtverantwortung des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens abzugeben.
 
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
 
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Marlow sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Für die Stadt Marlow besorgt die Stadtverwaltung die Kassengeschäfte und führt das Rechnungs-wesen.
 
Der Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Stadt Marlow erfolgt unter der Bedingung, dass die Prüfung des Rechnungswesens im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 zu keinen wesentlichen Beanstandungen führt.
 
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde daher im Umfang auf ein erforderliches Maß eingeschränkt. In die Prüfung wurden insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnungen, das eigene Rechnungswesen der Stadt Marlow, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens sowie die Inventur einbezogen. In der Stadt Marlow wurde das interne Kontrollsystem für den Bereich des Rechnungswesens verkürzt geprüft.
 
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verwaltung der Stadt Marlow sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
 
 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV
M-V und der §§ 32 bis 48 sowie des § 63 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Marlow.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Stadt Marlow ergänzend fest:
 
Das Vermögen beträgt zum 31.12.2021                                                            37.701.899,57 EUR
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2021                                                              49,94 %
Der Anteil der SOPO zum Gesamtvermögen beträgt zum 31.12.2021                             39,98 %
Die Fremdkapitalquote beträgt zum 31.12.2021                                                             10,08 %
 
Die Stadt Marlow ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
 
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu folgenden wesentlichen Feststellungen geführt:
 
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von Bedeutung sind.
 
Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wurde als sachverständiger Dritte gemäß
§ 1 Abs. 5 KPG M-V die NKHR-Beratung Verwaltungsprüfungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Prüfbericht der NKHR-Beratung Verwaltungsprüfungsgesellschaft mbH ist Bestandteil des Bestätigungsvermerks.
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.11.2023 eigene Prüfungshandlungen vorgenommen. Darüber hinaus schließt sich der Rechnungsprüfungsausschuss den Ausführungen und den Beschlussempfehlungen des sachverständigen Dritten vollumfänglich an.
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der Verwendung des Bestätigungsvermerkes im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2021 seitens der Stadtvertretung der Stadt Marlow zu.
 
 
Marlow, 21.11.2023
Ort/Datum                                Unterschrift
                                               Vorsitzende/r des Rechnungsprüfungsausschusses
             der Stadt Marlow
 
1) Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf der vorherigen Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und / oder der Anlagen zum Jahresabschluss in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor einer erneuten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, sofern hierbei der Bestätigungsvermerk zitiert oder auf die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hingewiesen wird.

 



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Tel.: 038221 410-0
E-Mail: info@stadtmarlow.de
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