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öffentlich


Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) für das Haushaltsjahr 2021



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die Belegprüfung zum Jahresabschluss 2021 in der Fassung vom 25.07.2023 gemäß § 1 Abs. 4 KPG örtlich vorgenommen und sich nach § 1 Abs. 5 KPG für die weitere Prüfung nach § 3 KPG eines sachverständigen Dritten - Herrn Michael Necke von der NKHR-Beratung Verwaltungsprüfungsgesellschaft mbH als Prüfer bedient.
 
Der Jahresabschluss wurde durch Herrn Necke in der Zeit vom 13.11.2023 bis 21.11.2023 in den Räumen der Stadt Marlow und der NKHR-Beratung stichprobenweise geprüft.
 
Das Ergebnis der Prüfung liegt im der Beschlussvorlage beigefügten Prüfbericht vom 21.11.2023 vor.
 
Danach wurde im Ergebnis der Prüfung ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 beschlossen, der Stadtvertretung zu empfehlen, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
Herr Schöler bedankt sich im Anschluss sowohl bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses als auch bei den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern für das entgegengebrachte Vertrauen. 

 



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Stadt Marlow
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Tel.: 038221 410-0
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