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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 17.11.2023 über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Straßenunterhaltung



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Im Haushaltsjahr 2023 standen insgesamt 150.000 € für die Unterhaltung der Gemeindestraßen zur Verfügung.
 
Aufgrund teilweiser höher als geplant ausfallenden Kosten für Einzelmaßnahmen sowie noch zwingend in diesem Haushaltsjahr auszuführende Unterhaltungsmaßnahmen sind die geplanten Mittel nicht auskömmlich und wurden in der Stadtvertretersitzung am 20.09.2023 um weitere 42.000€ erhöht und beschlossen.
 
Unter Berücksichtigung der jetzt abgeschlossenen, notwendig für die Sicherheit von Sachgütern, veranlassten Maßnahmen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 34.000€ benötigt.
 
Ganz konkret handelte es sich bei diesen zusätzlichen Kosten um die Herstellung der Regenentwässerung im OT Kloster Wulfshagen bis in die Vorflut und die Herstellung der Dränage Entwässerung im Bereich des Postteiches, um eine Unterspülung der Plattenstraße zu vermeiden.
 
Mit Datum vom 17.11.2023 hat der Bürgermeister daher in Dringlichkeit entschieden, die Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
 
Gedeckt werden die Mittel aus Mehrerträgen/-einzahlungen.
 
Gemäß § 38 Abs. 4 KV-MV entscheidet der Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle des Hauptausschusses.
 
Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Stadtvertretung.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
 


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 34.000 € für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze.




Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Stadt Marlow
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Tel.: 038221 410-0
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