zu TOP 15. zu TOP 17. TOP 16.
öffentlich


Einleitung des Verfahrens zur Vergabe der Abbruch- und Rodungsarbeiten im B-Plan-Gebiet Nr. 19 Wohngebiet "Auf der Wieck"



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Voraussetzung für einen Beginn der Erschließungsbauarbeiten im Jahr 2024 ist die Beräumung der Kleingärten sowie die Fällung und Rodung von Bäumen und Gehölzbeständen im Trassenverlauf der zukünftigen Erschließungsanlagen noch im Winterhalbjahr 2023/2024.
 
In Abstimmung mit der LGE Mecklenburg-Vorpommern sollen diese Arbeiten gegen Kostenerstattung durch die Stadt Marlow ausgeführt werden. Auf die Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages in der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.11.2023 (TOP 11 - Sitzungsvorlage Nr. 1060-257-2023) wird an dieser Stelle verwiesen.
 
Die Kosten für den Abbruch und Beräumung der Kleingärten sowie die Fällung und Rodung des Gehölzbestandes einschließlich erforderlicher Gutachterkosten werden auf 190.000 € netto / 226.100 € brutto geschätzt.
 
Gemäß Abschnitt II / Pkt. 1.1.2 des Vergabeerlasses ist eine Freihändige Vergabe für Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der VOB/A zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200 000 Euro (netto) nicht übersteigt. Es sind mindestens drei Angebote einzuholen.
 
Insofern sollen die Arbeiten freihändig vergeben und mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt. Daher erfolgt die Einleitung des Verfahrens unmittelbar nach Rechtskraft des Haushaltes für das Jahr 2024.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt, das Verfahren für die Vergabe der Leistungen für den Abbruch und die Beräumung der Kleingärten sowie die Fällung und Rodung des Gehölzbestandes im B-Plan-Gebiet Nr. 19 Wohnbebauung "Auf der Wieck" einzuleiten.
 
Die Vergabe erfolgt im Rahmen der freihändigen Vergabe nach Einholung von mindestens drei Angeboten. Das Verfahren ist erst nach Rechtskraft des Haushaltes für das Jahr 2024 einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



nach oben
Stadt Marlow
Am Markt 1, 18337 Marlow
Tel.: 038221 410-0
E-Mail: info@stadtmarlow.de
Stadt Marlow
Am Markt 1 · 18337 Marlow · Tel.: 038221 410-0 · info@stadtmarlow.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung