zu TOP 17. zu TOP 19. TOP 18.
öffentlich


Einwohnerfragestunde



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
 
Herr Stockmann erkundigt sich nach der geplanten Zufahrt für das vorgesehene Wohngebiet "Auf der Wieck" in Marlow und fragt nach, ob es stimmt, dass diese über die Otto-Grotewohl-Straße geplant ist.
 
Frau Dr. Röwer verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits unter TOP 15 anhand der Präsentation für alle Anwesenden ersichtlichen Bebauungsplan "Auf der Wieck" und der veranschaulichten Zufahrt zum besagten Wohngebiet.
 
Herr Schöler verweist bezüglich der Anfrage seitens Herrn Stockmann auf die Ausführungen von Frau Gabriel zu TOP 15 hin und erklärt nochmals, dass durch das Straßenbauamt die Zufahrt über die Carl-Kossow-Straße nicht genehmigt werden kann, da diese dann zu nah an der Zufahrt des Brunstorfer Weges liegen würde. Die Zuwegung in das neue B-Plan-Gebiet über den Brunstorfer Weg stellt auch keine Alternative dar, da durch die angrenzenden Grundstücke keine ausreichende Durchfahrtsbreite erreicht wird. Eine fußläufige Anbindung über den Brunstofer Weg, wie jetzt vorzufinden, bleibt erhalten.
Als Alternative konnte die Zufahrt über den Münzberg gefunden werden. Da die angrenzenden Flurstücke in Richtung Trafostation der Stadt Marlow gehören, kann die Zu- und Ausfahrt zum B-Plangebiet "Auf der Wieck" in entsprechender Breite ausgebaut werden.
 
Herr Stockmann schlägt vor, aus der Otto-Grotewohl-Straße eine 30 km/h Zone zu machen, mit dem Hinweis auf die angrenzende Kita, die Grundschule und nunmehr ebenso im Hinblick auf die Entstehung eines neuen Wohngebietes.   
 
Frau Gabriel spricht an, dass die Erstellung eines Beschilderungs- und Markierungsplanes für dieses Gebiet erfolgen wird und in diesem Zusammenhang über eine 30km/h Zone nachzudenken wäre. Letztendlich liegt die Entscheidung bei der Straßenverkehrsbehörde, aber die Stadt wird ihr Bestes zur Umsetzung einer 30 km/h Zone geben.   
 
Herr Stockmann erkundigt sich nach der Regelung der Reinigung von Gehwegen in der Stadt Marlow.
 
Bei ihm liegt der Fall vor, dass er auf seiner Grundstücksseite zum Buchenberg einen nur an dieser Straßenseite vorhandenen Gehweg hat und diesen reinigen muss, obwohl Bewohner der gegenüberliegenden Straßenseite keinen Gehweg haben, aber den auf seiner Straßenseite liegenden Gehweg nutzen.
 
Herr Schöler erwähnt die vor kurzem erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Marlow, über die in den Gremien der Stadt Marlow lange diskutiert wurde.
 
Frau Gabriel sieht die Anfrage von Herrn Stockmann als ein rein rechtliches Problem an. Die Rechtslage sieht vor, dass gewisse Reinigungspflichten auf die Anlieger übertragen werden und nicht auf "Nichtanlieger". Die Stadt Marlow hätte auch die Möglichkeit gehabt, in der Straßenreinigungssatzung festzusetzen, dass die Straßenreinigung in der Stadt durch Dritte vorgenommen wird, mit anschließender Erhebung von Straßenreinigungsgebühren an die Anwohner. Im Sinne des Bürgers erfolgte dies jedoch nicht.
 
 
 
    
 
 
 
 
   
 


 
 



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