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Wahl der Gemeindewahlleitung



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Wahlorgane für die Gemeinde sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 LKWG M-V die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) und der Gemeindewahlausschuss.
 
Die Gemeindewahlleitung wird von der Gemeindevertretung gewählt und bleibt bis zu einer Neubesetzung im Amt (§ 9 Absatz 3, 4 LKWG M-V). Es muss also nicht vor jeder Kommunalwahl die Wahlleitung neu gewählt werden.
 
Die Wahlleitung trägt im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt mit Anspruch auf Aufwandsentschädigung (§ 12 Abs. 1 LKWG). Dies gilt nicht für Bedienstete der Behörden und Einrichtungen der Gemeinde, wenn die Tätigkeit als Mitglied der Wahlorganisation zu ihrem dienstlichen Aufgabenbereich gehört.
 
Aktuell ist aufgrund vorangegangener Wahl Frau Ruth Bahlmann Gemeindewahlleiterin und Frau Brigitte Lenschow stellvertretende Gemeindewahlleiterin.
 
Beide sind aus dem Dienst der Stadt Marlow ausgeschieden, sodass die Wahl einer neuen Wahlleitung und stellvertretenden Wahlleitung angezeigt ist.
 
Innerhalb der Verwaltung ist nunmehr Herr Morwinsky verantwortlich und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
 
In der Funktion der Amtsleitung ist Frau Gabriel ebenfalls in die Arbeitsvorgänge einbezogen.
 
Eine erste Diskussion zur Besetzung der Gemeindewahlleitung fand im Hauptausschuss statt. Die Vorschläge gingen in die Richtung Herrn Morwinsky für die Wahl zum Gemeindewahlleiter vorzuzuschlagen und Frau Gabriel für die Wahl als stellvertretende Gemeindewahlleiterin.
 
Somit möchte ich für das heutige Wahlverfahren Herrn Morwinsky zur Wahl als Gemeindewahlleiter und Frau Gabriel als stellvertretende Gemeindewahlleiterin vorschlagen.
 
Werden seitens der anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter weitere Vorschläge unterbreitet?
 
Das ist nicht der Fall.
 
Gibt es Fragen an die zur Wahl stehenden Personen.
 
Auch das ist nicht der Fall, somit schließe ich die Wahlvorschlagsliste.
 
Die Wahl kann einerseits offen durch Abgabe des Handzeichens oder auf Antrag einer Stadtvertreterin/eines Stadtvertreters geheim erfolgen.
 
Ich schlage vor, den Wahlakt offen durch Handzeichen zu vollziehen.
 
Werden Einwände dagegen geltend gemacht?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Wer dafür ist, dass Herr Morwinsky die Aufgabe des Gemeindewahlleiters der Stadt Marlow übernimmt, den bitte ich um das Handzeichen für die Abgabe der Ja-Stimme.
 
Ich stelle fest, 15 Ja-Stimmen werden abgegeben.
 
Ich rufe zur Abgabe der Nein-Stimmen auf.
 
Ich stelle fest, dass keine Nein-Stimmen abgegeben werden.
 
Somit ist Herr Morwinsky einstimmig zum Gemeindewahlleiter der Stadt Marlow gewählt.
 
Ich frage Herrn Morwinsky, ob er die Wahl annimmt.
 
Ich stelle für die Sitzungsniederschrift fest, dass Herr Morwinsky die Wahl angenommen hat.
 
Ich rufe zum weiteren Wahlakt auf.
 
Wer dafür ist, dass Frau Gabriel die Aufgabe als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Stadt Marlow übernimmt, den bitte ich um die Abgabe der Ja-Stimme.
 
Ich stelle fest, 15 Ja-Stimmen werden abgegeben.
 
Ich rufe zur Abgabe der Nein-Stimmen auf.
 
Ich stelle fest, dass keine Nein-Stimmen abgegeben werden.
 
Somit ist Frau Gabriel einstimmig zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin der Stadt Marlow gewählt.
 
Ich frage Frau Gabriel, ob sie die Wahl annimmt.
 
Ich stelle für die Sitzungsniederschrift fest, dass Frau Gabriel die Wahl angenommen hat.
 
Ich beglückwünsche sowohl Herrn Morwinsky als auch Frau Gabriel zu dieser Wahl.
 
 
 
 
 


 
 



 



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