zu TOP 8. zu TOP 10. TOP 9.
öffentlich


10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwehr Bartelshagen I



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Am 08.02.2023 beschloss die Stadtvertretung den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf der östlich des Sportplatzes gelegenen Teilfläche des Flurstückes 22/2 der Flur 12 in der Gemarkung Bartelshagen I.
 
Auf der gleichen Sitzung wurde beschlossen, die Firma Baukonzept Neubrandenburg GmbH mit der städtebaulichen Planung zu beauftragen.
 
Die Aufstellung des B-Planes und die Änderung des F-Planes erfolgen im Parallelverfahren.
 
Der F-Plan muss wegen des Entwicklungsgebotes geändert werden, da die Festsetzungen hierin nicht den ursprünglich geplanten Festsetzungen entsprechen.
 
Der Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf eine Fläche von etwa 0,8 ha, die bisher als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft genutzt wird.
 
Das Planungsziel ist somit, diese Fläche über die Erstellung eines B-Planes für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes mit Nebenanlagen nutzbar machen zu können.
 
Mit dem heute gefassten Beschluss erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
 
Nach entsprechender Vorberatung in den Ausschüssen ist ein Vorentwurf für die Vorlage zur Stadtvertretersitzung am 20.09.2023 geplant.

Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschluss zur Abstimmung.
 
 
 
 
  


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt:
 
1.      Der Flächennutzungsplan der Stadt Marlow soll im Rahmen der 10. Änderung wie folgt geändert werden:
 
Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 0,8 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 12 (tlw.), 22/2 (tlw.) und 58 (tlw.) der Flur 12 in der Gemarkung Bartelshagen I. Der Änderungsbereich umfasst Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
 
2.      Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 "Feuerwehr Bartelshagen I" der Stadt Marlow.
 
3.      Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
 
4.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
   

 



nach oben
Stadt Marlow
Am Markt 1, 18337 Marlow
Tel.: 038221 410-0
E-Mail: info@stadtmarlow.de
Stadt Marlow
Am Markt 1 · 18337 Marlow · Tel.: 038221 410-0 · info@stadtmarlow.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung