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Bebauungsplan Nr. 33 "Feuerwehr Bartelshagen I"



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Anknüpfend an den vorangegangenen Tagesordnungspunkt geht es nunmehr um den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 "Feuerwehr Bartelshagen I" für die Errichtung der Feuerwehr in Bartelshagen I. Hier sollen Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.
 
Bei Flächen für den Gemeinbedarf kann, anders als bei Baugebieten, auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen verzichtet werden.
 
Weil über die beschriebenen Festsetzungen des Gemeinbedarfs und der in Anspruch zu nehmenden Flächen hinaus kein städtebaulicher Regelungsbedarf besteht, soll vollständig auf die Festlegung von Baugrenzen oder weiteren einschränkenden Festsetzungen verzichtet werden. Damit verbleibt ein größerer Entwicklungsspielraum für die zukünftige Ausgestaltung des Planungsraumes.
 
Auch hier wird nach der heutigen Beschlussfassung durch die Stadtvertretung  der Vorentwurf erarbeitet und voraussichtlich zur Billigung in der Sitzung der Stadtvertretung am 20.09.2023 vorgelegt.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschluss zur Abstimmung.
 
 
  


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt:
 
1.               Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 33 "Feuerwehr Bartelshagen I" der Stadt Marlow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planungsraum umfasst etwa 0,8 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 12 (tlw.), 22/2 (tlw.) und 58 (tlw.) der Flur 12 in der Gemarkung Bartelshagen I.
 
2.               Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, um ein Feuerwehrgerätehaus mit 2 Stellplätzen zu errichten.
 
3.               Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
 
4.               Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
   

 



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