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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Schule" im OT Gresenhorst im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB



Sachvortrag:
 
Die Beschlussvorlage liegt als Tischvorlage vor. Frau Dr. Röwer bittet daher die Verwaltung um Erläuterungen zum Sachverhalt.
 
Herr Schöler und Frau Gabriel erklären die Hintergründe der notwendigen Änderung des B-Planes Nr. 27 "An der Schule" in Gresenhorst.
 
Mit Beschluss vom 09.11.2022 hat die Stadtvertretung der Stadt Marlow den B-Plan Nr. 27 "An der Schule" im OT Gresenhorst als Satzung beschlossen. Der am 09.11.2022 durch die Stadtvertretung beschlossene Bebauungsplan wurde am 10.11.2022 ausgefertigt und mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses mit Ablauf des 22.12.2022 rechtskräftig.
 
Im Nachgang dazu wurde die Erschließungsplanung erarbeitet und zur Genehmigung beim Landkreis Vorpommern-Rügen eingereicht.
 
In diesem Zusammenhang wurde vom Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 29.03.2023 die Verletzung von Vorschriften gemäß § 214 BauGB und § 215 BauGB geltend gemacht.
 
Im Einzelnen wurde angeführt:
 
1.      Im Entwurf des Bebauungsplans wurden nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Änderungen vorgenommen, ohne dass die nach § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB erforderliche erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen oder zumindest die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt ist.
 
2.      Das Abwägungsmaterial für die Beurteilung der Belange des Artenschutzes ist nicht im notwendigen Umfang ermittelt worden. Die Abwägung der Stellungnahme des Artenschutzes genügt nicht den Anforderungen, die an eine sachgerechte Abwägung zu stellen sind. Damit liegt ein Abwägungsdefizit nach § 2 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB vor.

Ebenso wurde hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Genehmigung der Erschließungsplanung darauf abgestellt, dass ohne die Vorlage eines Artenschutzfachbeitrages diese nicht erteilt werden kann.

Zur Klärung der seitens des Landkreises erhobenen Vorwürfe und der weiteren Vorgehensweise fand am 25.04.2023 ein Abstimmungsgespräch beim Landkreis Vorpommern-Rügen unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und des Fachdienstes Bau und Planung statt.
 
Im Rahmen dieses Gespräches wurde klargestellt,
 
·        dass der im B-Plan ergänzte Wirtschaftsweg der Unterhaltung der zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen erforderlichen Stichleitung zu einem Sickerschacht am Tiefpunkt am südöstlichen Rand des Plangebiets dienen soll. Es wurde vereinbart, dass ein unbefestigter Wartungsweg ausreichend ist, und somit der Eingriff minimiert werden kann.
 
·        Darüber hinaus soll die Variante geprüft werden, die Stichleitung als offenen Graben zu konzipieren, um damit möglicherweise Artenschutzausgleichserfordernissen für Amphibien gerecht zu werden (siehe weiter unten).

·        Für den B-Plan war ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) erforderlich und wird nun nachgeholt.

Wie bereits im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses berichtet, wurde die Erschließungsplanung dahingehend geändert, dass anstelle des Wirtschaftsweges nunmehr ein Graben mit Überlauf in die zentrale Niederschlagsentwässerung errichtet werden soll.
 
Die Erstellung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde in Auftrag gegeben. Dieser liegt voraussichtlich am 06.07.2023 der Verwaltung vor.
 
Damit können die entsprechenden Anträge für die Genehmigung der Erschließungsbaumaßnahme umgehend gestellt werden.
 
In Folge der geänderten Erschließungsplanung bedarf es parallel dazu auch einer Änderung des Bebauungsplanes und zwar dahingehend, dass
 
·        anstelle des im südlichen Planbereich festgesetzten Wirtschaftsweges eine Fläche für einen Graben zur Ableitung von Hochwasser ausgewiesen wird,
·        die Festsetzung zum Erhalt des Baumes in der Baumreihe in direkter Grabennähe entfällt,
·        Festsetzungen zum Anpflanzen von 2 Bäumen im südlichen Bereich des Sporthallengrundstückes aufgenommen werden und soweit erforderlich
·        Hinweise zum Artenschutz aufgenommen werden.
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Schule" im OT Gresenhorst kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
 
Wortmeldungen zur Sache, ohne Verweis dieser auf die Einbeziehung in die Sitzungsniederschrift, werden seitens Herrn Dethloff und Herrn Lenschow vorgenommen.
 
Im Anschluss daran stellt Frau Dr. Röwer den Beschluss zur Abstimmung.
 
 
 


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt:
 
1.      Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Schule" im OT Gresenhorst im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird beschlossen.
 
2.      Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für einen Graben zur Ableitung von Hochwasser anstelle des Wirtschaftsweges im südlichen Planbereich, die Anpassung der Festsetzungen für den Erhalt und das Anpflanzen von Bäumen sowie die Aufnahme von erforderlichen Hinweisen für den Artenschutz.
 
3.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Stadt Marlow
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Tel.: 038221 410-0
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