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Betrieb der Kindertagesstätte in Marlow inklusive der Errichtung eines Kita-Gebäudes sowie des Umbaus / der Erweiterung des Bestandsgebäudes zu einem Hort mit Mensa



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
In der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses wurden Bewertungskriterien für die einzureichenden Angebote festgelegt.
 
Die interessierten Träger wurden mit Schreiben vom 15.03.2023 gebeten, ihre Interessensbekundung zu bestätigen und die für die Wertung erforderlichen Unterlagen einzureichen.
 
Entsprechend der Abstimmung in der Sitzung der Stadtvertretung am 05.04.2023 wurde die Frist zur Abgabe der Unterlagen vom 26.04.2023 auf den 10.05.2023 verlängert.
 
Von beiden interessierten Trägern wurden umfangreiche Unterlagen eingereicht. Diese wurden durch das Bewertungsgremium gesichtet und bewertet.
 
Ich möchte in diesem Zusammenhang meinen außerordentlichen Dank an den ASB und an die Volkssolidarität richten, die mit viel Aufwand diese für die Bewertung eingereichten Unterlagen erarbeitet haben. 
 
Im Ergebnis dieser Bewertung wurde festgestellt, dass seitens der ASB Küstenkinder gGmbH Neue Dorfstraße 6 in 18196 Dummerstorf das annehmbarste Angebot vorgelegt worden ist. In drei wesentlichen Punkten unterscheidet sich das Angebot des ASB von dem Angebot der Volkssolidarität Nord Ost e.V. mit Sitz in 17389 Anklam.
 
Seitens der ASB Küstenkinder gGmbH wird zugesichert, dass alle notwendigen Investitionen aus eigenen finanziellen Mitteln erbracht werden. Das betrifft sowohl den Neubau des Kindergartens und der Mensa, wie auch den Umbau des Bestandsgebäudes, welches heute noch als Kindergarten dient, zum Hort.
 
Die Volkssolidarität Nord Ost e.V. bezieht Fördermittel des Landes in die Finanzplanung ein. Sollten diese Fördermittel nicht oder nicht in voller Höhe fließen, müsste die Differenzsumme durch die Stadt Marlow kompensiert werden.
 
Beide interessierten Anbieter für den Neubau des Kindergartens gaben ein schlüssiges Raumkonzept ab.
 
Bei der Gestaltung der Mensa konnte das Angebot der Volkssolidarität Nordost nicht überzeugen, da zur Mittagsversorgung auch Räumlichkeiten im Bereich der Grundschule und das Foyer der Sporthalle genutzt werden sollten. 
 
Die ASB Küstenkinder gGmbH integriert die Mensa und Essensausgabe im zu errichtenden Anbau des Bestandsgebäudes, welches dann zukünftig als Hort genutzt wird.
 
In einem weiteren Punkt unterschieden sich die beiden Interessensbekundungen. Während das Bestandsgebäude des jetzigen Kindergartens von der Volkssolidarität Nord Ost mit einem symbolischen Preis übernommen werden sollte, ist die ASB Küstenkinder gGmbH bereit den Preis zu zahlen, welches ein unabhängiges Wertgutachten ermittelt.
 
Beide Interessenten haben umfangreiche Erläuterungen der pädagogischen Konzepte erarbeitet. Es konnten keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden.
 
In Abwägung aller beigebrachten Unterlagen kam sowohl die gebildete Bewertungskommission, als auch der Hauptausschuss zu dem Entschluss, der Stadtvertretung die Empfehlung zu geben, den weiteren Betrieb der Kita in Marlow ab dem 01.08.2024 mit der ASB Küstenkinder gGmbH zu planen.
 
Das betrifft auch die damit verbundenen Vorbereitungen für den Neubau der Kita und der Mensa sowie der spätere Umbau und die Erweiterung des Bestandsgebäudes.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschluss zur Abstimmung.
 


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt, den Betrieb der Kindertagesstätte in Marlow ab dem 01.08.2024 sowie die Errichtung eines Kita-Gebäudes und den Umbau / die Erweiterung des Bestandsgebäudes zu einem Hort mit Mensa an die ASB Küstenkinder gGmbH  zu vergeben.


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
  

 



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Stadt Marlow
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Tel.: 038221 410-0
E-Mail: info@stadtmarlow.de
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