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öffentlich


Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gemäß unserer Geschäftsordnung ist die Einsichtnahme in die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung den Einwohnerinnen und Einwohnern gestattet.
 
Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Stadtvertretung spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen.
 
Dies wird in unserer Stadtvertretung nicht im Anschluss an den nicht öffentlichen Teil vollzogen, da die Einwohnerinnen und Einwohner die Wartezeit nicht in Anspruch nehmen.
 
Somit verlese ich den Titel des Beschlusses aus dem nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 05.07.2023.
 
Auf die Einschränkung, dass dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird, muss ich natürlich hinweisen.
 
 
TOP 16.
Grundstücksangelegenheiten
hier: Ankauf diverser Flurstücke 43, 56, 57, 58, 59, 70, 78, 79 und 80
der Flur 6 und dem Flurstück 60/1 der Flur 2 in der Gemarkung Marlow
 
Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow verpflichtet sich gegenüber der LGE Mecklenburg-Vorpommern, diverse Flurstücke 43, 56, 57, 58, 59, 70, 78, 79 und 80 (Teilfläche ca. 3.297 m²) der Flur 6 sowie das Flurstück 60/1 der Flur 2 in der Gemarkung Marlow anzukaufen, wenn:
 
1.      Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 19 "Auf der Wieck" nicht bis zum 31.12.2024 erfolgt und
2.      Der Erschließungsvertrag mit der LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen wird.
 
Der städtebauliche Vertrag vom 04.06.2020 ist dahingehend zu ergänzen.
 
Die erforderlichen Mittel sind wie dargestellt haushaltsrechtlich bereitzustellen.

Beschlussfassung: einstimmig
 
 
 


 
 



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Stadt Marlow
Am Markt 1, 18337 Marlow
Tel.: 038221 410-0
E-Mail: info@stadtmarlow.de
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