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öffentlich


Aufnahme weiterer Mitglieder in den Abwasserzweckverband Marlow - Bad Sülze



Sachvortrag:
Frau Dr. Röwer:
Es liegen dem AZV Marlow - Bad-Sülze Aufnahmeanträge der Gemeinde Semlow und der Gemeinde Schlemmin vor. Weitere zwischenzeitlich in Rede stehende Aufnahmeanträge anderer Gemeinden sind nicht zum Tragen gekommen.
 
Herr Knust als Geschäftsführer der Boddenland GmbH, welche Geschäftsbesorger des AZV Marlow - Bad-Sülze ist, stellte im vorab der letzten Hauptausschusssitzung am 13.09.2023 die Chancen und Risiken einer Aufnahme dieser Gemeinden dar.
 
Generell stehen im Kanalnetz aller Gemeinden für die nächsten Jahre Wartungs- und Reparaturarbeiten an. Das wird grundsätzlich zu einer Erhöhung der Beiträge zur Abwasserbeseitigung führen. Der Vorteil der antragstellenden Gemeinden ist die Tatsache, dass überwiegende Teile des Kanalnetzes nach der Wende gebaut wurden.
 
Sowohl im Klärwerk Kneese wie auch in den Kläreinrichtungen verschiedener Ortsteile stehen laufende Wartungsarbeiten und Ersatzinvestitionen an, um auch weiterhin die vorgegebenen Einleitwerte einzuhalten.
 
Mit der Aufnahme der beiden Gemeinden vergrößert sich die Einwohnerzahl des Verbandsgebietes und der angeschlossenen Haushalte, so dass die anfallenden Kosten auf mehr Einleiter aufgeteilt werden können.
 
Stellt man die heutigen Gebührensätze nach der diesjährigen Kalkulation dar, würde es unter Hinzurechnung der beiden benannten Gemeinden eine Anhebung um 0,09 €/m³ im derzeitigen Verbandsgebiet bedeuten.
 
Damit in einer neuen Verbandsversammlung Gemeinden entsprechend ihres eingebrachten Kapitals in den Zweckverband eine entsprechende Wichtung erfahren, schlagen die Mitglieder des Hauptausschusses vor, den Aufnahmeanträgen zuzustimmen, wenn in diesem Zusammenhang die Abwasserverbandssatzung geändert wird und jede Mitgliedsgemeinde je angefangene 500 Einwohner eine Stimme erhält. Die jeweiligen Bürgermeister sind in den zu stellenden Stimmen inkludiert.
 
Sollten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter dieser Beschlussempfehlung folgen, werden die Vertreterinnen/Vertreter der Stadt Marlow in der Verbandsversammlung des AZV Marlow - Bad Sülze verpflichtet, in der Verbandsversammlung entsprechend der Beschlusslage zuzustimmen.
 
Darüber hinaus soll in der Verbandssatzung eine Änderung der Vorschriften zu öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen sowie eine Änderung mutmaßlich rechtsunsicherer Regelungen.
 
Die Änderung der Satzung soll zum 01.01.2024 wirksam werden.
 
Die Stadt Marlow wird in der neuen Verbandsversammlung mit 9 Stimmen, einschließlich der Stimme des Bürgermeisters, vertreten sein.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist der Fall.
 
Herr Dilling fragt nach, wie die anderen Gemeinden dazu stehen.
 
Herr Schöler äußert sich dahingehend, dass es Bedingung für die Stadt Marlow sei dem Beitritt zuzustimmen, wenn die Verbandssatzung entsprechend der neuen Stimmenverteilung geändert wird.
Erste Abstimmungen mit dem Verbandsvorsteher des AZV Marlow - Bad Sülze hat es bereits gegeben, der mit anderen Verbandsmitgliedern bereits den Kontakt aufgenommen hat, die der Aufnahme der beiden Gemeinden positiv gegenüberstehen.
 
Frau Dr. Röwer:
 
Ich stelle den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.   


Beschluss:
 
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt:
 
Die Vertreter der Stadt Marlow in der Verbandsversammlung des AZV Marlow-Bad Sülze werden gemäß § 156 Abs. 7 Nr. 3 Kommunalverfassung M-V angewiesen, dem Beitritt der Gemeinden Semlow und Schlemmin zum Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze zuzustimmen.
 
Die Zustimmung soll unter der Bedingung erteilt werden, dass die Zusammensetzung der Verbandsversammlung in der Verbandssatzung wie folgt neu geregelt wird:
 
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder bzw. deren Stellvertreter im Verhinderungsfall. Verbandsmitglieder mit mehr als 500 Einwohner entsenden je weitere angefangene 500 Einwohner einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. 




Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  2
Anwesende Mitglieder:
13
   

 



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Tel.: 038221 410-0
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