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öffentlich


1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Schule" OT Gresenhorst



Sachvortrag:
Herr Ehlers:
 
Infolge des Ergebnisses der Abstimmung mit dem Landkreis war der B-Plan Nr. 27 "An der Schule" OT Gresenhorst inhaltlich mit der Erschließungsplanung anzupassen.
 
Ich bitte diesbezüglich Frau Gabriel um weitere Erläuterungen.
 
Frau Gabriel:
 
Das Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Schule" im Ortsteil Gresenhorst besteht darin, den Bebauungsplan und die nunmehr vorliegende Erschließungsplanung inhaltlich aufeinander abzustimmen.
 
Statt der im Ursprungsplan als Wirtschaftsweg festgesetzten Verkehrsfläche ist die Anlage eines Grabens geplant, der das bei intensivem Niederschlag vom südlich angrenzenden Acker in das Plangebiet abfließende Oberflächenwasser abfängt. Der Graben, geplant als Kleingewässer mit kontrolliertem Abfluss, dient somit dem Schutz vor Überflutung.
 
Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird im Bebauungsplan eine Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung der Herstellung eines Grabens zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser festgesetzt. Die Festsetzung des Wirtschaftsweges wird ersatzlos gestrichen.
 
Der im Rahmen des Genehmigungsantrages der Erschließungsplanung erstellte Artenschutzfachbeitrag wird der Planbegründung als Anlage beigefügt und die artenschutzrechtlichen
Vermeidungsmaßnahmen im Plan festgesetzt.
 
Die Änderungen sind in den Planunterlagen entsprechend kenntlich gemacht.
 
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des Naturschutzes bestehen, wird die
Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
 
Der am 02.08.2023 durch den Hauptausschuss gebilligte Entwurf wurde öffentlich ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange (Landkreis Vorpommern-Rügen als Untere Naturschutzbehörde und als Untere Wasserbehörde) wurden um Stellungnahme gebeten.
 
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahme des Landkreises wurde wie in der Anlage 1 (Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen) dargestellt, abgearbeitet. Darin enthalten ist nunmehr auch die Abwägung zur artenschutzrechtliche Stellungnahme.
 
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
 
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
 
Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 
 


Beschluss:
 
1.      Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Wohngebiet "An der Schule" im OT Gresenhorst wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadtvertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
 
2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
 
3.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) - alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Stadtvertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Wohngebiet "An der Schule" im OT Gresenhorst, für das Gebiet: Gemarkung Gresenhorst, Flur 4, Flurstück Nr. 65 - das ehemalige Schulgelände umfassend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

4.      Die Begründung wird gebilligt.

5.      Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
  0
Enthaltung:
  0
Anwesende Mitglieder:
11
  

 



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