Frau Dr. Röwer:
Die vorliegende Satzung regelt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vergabe der Hausnummern im Stadtgebiet.
Damit regelt die Satzung ein Verfahren, wie es bereits in der Verwaltungspraxis gelebt wird und schafft die entsprechende Rechtsgrundlage hierfür.
Der heute vorliegende Satzungsentwurf wurde bereits im Bau- und Umweltausschuss und im Hauptausschuss vorberaten. Beide Ausschüsse empfehlen der Stadtvertretung die Beschlussfassung.
Die Sitzungsunterlagen liegen allen Mitgliedern der Stadtvertretung vor. Hierzu möchte ich anmerken, dass im Satzungsentwurf im § 2 Absatz 5 Satz 1 eine redaktionelle Änderung dahin erforderlich ist, als dass der Verweis in "Absatz 4" geändert werden muss.
Gibt es Wortmeldungen in dieser Sache?
Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
Dann stelle ich den Beschluss mit benannter Änderung zur Abstimmung.
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow beschließt den Erlass der Satzung über die Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |